Sparen Sie bis zu 90% bei der Fotoerstellung!

Close bar

Sie können dieses Dokument auch als PDF-Datei herunterladen, indem Sie DIESEN LINK benutzen.

§1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1
BGB. Unsere Verkaufsbedingungen gelten dabei ausschließlich; entgegenstehende oder von
unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht
an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere
Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von
unserer Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den
Kunden vorbehaltlos ausführen.

§2 Angebot – Angebotsunterlagen

(1) ORBITVU erstellt das individuelle Angebot auf Anfrage des Kunden und ist 14 Tage an
dieses gebunden. Der Kunde nimmt das Angebot an (Vertragsschluss) durch Bestätigung
per E-Mail oder Fax.

(2) Angaben auf der Internetseite und in den Werbeunterlagen stellen keine Angebote dar.

(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich
ORBITVU das Eigentum und Urheberrechte vor.

§3 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Wenn sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, verstehen sich die Preise netto,
zuzüglich Transportkosten bzw. im Falle der Shoedex/Imatik-Produkten zuzüglich Transport-,
Inbetriebnahme- und Einweisungskosten.

(2) Zahlungsbedingungen: Soweit sich nichts anderes aus dem Angebot ergibt, leistet der
Kunde 50 % des Gesamtkaufpreises innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss, die
übrigen 50 % des Kaufpreises sind spätestens 3 Tage nach Ablieferung zu zahlen.

(3) Zahlungsbedingungen für Imatik/Shoedex-Produkte. Bei Vertragsabschluss leistet der
Kunde eine Anzahlung in Höhe von 40% des gesamten Kaufpreises; nach der Anzeige der
Lieferbereitschaft durch den Verkäufer zahlt der Kunde eine weitere Abschlagszahlung in
Höhe von 40% des Kaufpreises. Die Zahlung des Restkaufpreises ist mit der Ablieferung der
Vertragsanlage nebst Benutzerdokumentation bei dem Kunden fällig. Die Zahlungen haben
ohne Abzüge zu erfolgen.

(4) Für die Lieferung Zubehör/ Software etc. sowie für die Lieferung außerhalb Deutschlands
gilt grundsätzlich die Verpflichtung 100% Vorkasse vor Lieferung zu zahlen.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§4 Softwarebedingungen, Rechte

(1) Die auf den von ORBITVU betriebenen Webseiten und Social Media Profilen zur
Verfügung gestellten Inhalte, die nicht als käuflich erwerblich gekennzeichnet sind,
insbesondere Tonaufnahmen, Bilder, Videos, sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen
ohne Zustimmung nicht heruntergeladen und/oder in irgendeiner anderen Form verwendet
werden.

(2) Voraussetzung für die Nutzung der durch ORBITVU selbst hergestellten Software ist die
Zustimmung zu den Regelungen der Softwarelizenzbedingungen von ORBITVU sowie
gegebenenfalls weiterer Software-Lizenzvereinbarungen ,gegebenenfalls auch solcher
Dritter, zum Beispiel im Falle von Third Party Software.

§5 Lieferung/Lieferzeit

(1) Die von uns angegebene Lieferfrist ist nicht verbindlich. Sie beginnt mit dem Tag des
Eingangs der Anzahlung gem. § 3 Abs.(2) und (3). auf dem Bankkonto der ORBITVU GmbH.
Insbesondere für unabwendbare Ereignisse (höhere Gewalt) wird keine Gewähr
übernommen.

(2) Die Verbringung der Vertragsanlage von dem Transportmittel und die Aufstellung der
Vertragsanlage an dem vom Kunden vorgesehenen Einsatzort erfolgt durch den Kunden auf
eigene Kosten und Gefahr.

(3) Die Transportkosten trägt der Kunde. Diese sind in dem Vertragsangebot enthalten.

(4) Der Kunde verpflichtet sich dazu, am Tag der Ablieferung eine ausreichende Anzahl an
geeigneten Mitarbeitern und zur Transportierung geeigneten technischen Hilfsmitteln zur
Verfügung zu stellen. Das Gewicht und die Maße der Vertragsanlage sowie weitere
Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich aus der Produktbeschreibung.

(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
oder Rechte bleiben vorbehalten.

(6) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (5) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den
Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(7) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, nur sofern der Lieferverzug auf einer
von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.
Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(8) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

§6 Gefahrenübergang

Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, gilt die Ware als geliefert, wenn diese
dem Kunden auf dem Transportmittel am vereinbarten Ort entladebereit angeboten wird.

§7 Installation der Shoedex/Imatik-produkte

(1) Die Installation der Vertragsanlage erfolgt als Nebenleistung an einem vom Kunden zu
nennenden Lieferort.

(2) Die Installation umfasst den Anschluss und die Integration in das beim Kunden
vorhandene IT-System innerhalb der vereinbarten Systemumgebung und an dessen
Internetzugang sowie eine gegebenenfalls erforderliche Konfiguration. Ferner umfasst es
eine eventuell notwendige Installation des Betriebssystems und der Software sowie eine
Kalibrierung der Vertragsanlage. Hierfür sind bei reibungslosem Ablauf und
ordnungsgemäßer Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden mind. 2 Stunden
erforderlich.

(3) Die Kosten der Installation im Umfang des Absatzes 2 sind im Kaufpreis enthalten. Über
den in dem Absatz 2 genannten Umfang hinausgehende Leistungen der ORBITVU werden
2 vom Kunden zusätzlich nach Aufwand unter Zugrundelegung der üblichen Stundensätze
vergütet.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, die hierzu notwendigen Mitwirkungsverpflichtungen nach der
Anlage 1 zu erfüllen, insbesondere einen technisch versierten Ansprechpartner am Standort
der Vertragsanlage für die Dauer der Installation vorzuhalten und die notwendige ITundNetzwerk-Infrastruktur sowie die erforderliche Hardware und Kabel bereit zu halten. Aus
einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

(5) Der Kunde ist verpflichtet die Abnahme der Installation zu unterschreiben.

§ 8 Einweisung Shoedex/Imatik-Produkte

(1) Die Verkäuferin verpflichtet sich unter Maßgabe der folgenden Absätze zu einer
einmaligen Einweisung des Kunden bzw. dessen Mitarbeiter in die Bedienung der
Vertragsanlage.

(2) Die Einweisung findet im Anschluss an die Installation der Vertragsanlage statt. Der
Kunde trägt die Verantwortung für die Eignung des einzuweisenden Personals.

(3) Die Einweisung hat eine Einführung in die Bedienung und Funktionsweise und eine
Vermittlung der Grundfunktionen der Vertragsanlage zum Gegenstand sowie die
Beantwortung von Fragen.

(4) Die Kosten der Einweisung im Umfang der vorhergehenden Absätze sind bei einer
Ablieferung der Anlage, im Kaufpreis gemäß § 3 Absatz 1 enthalten. Über den genannten
Umfang hinausgehende Leistungen des Verkäufers werden vom Kunden zusätzlich nach
Aufwand unter Zugrundelegung der üblichen Stundensätze vergütet.

§ 9 Gewährleistung – Hardware

(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.


(2) Gewährleistungsrechte können nur direkte Vertragspartner der ORBITVU verlangen. Die
Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.

(3) Unterlagen bzw. Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand, zum
Verwendungszweck oder Muster (z.B. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte,
Gebrauchswerte und sonstige Leistungsdaten), auch wenn diese ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurden, stellen lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine
Garantien, zugesicherten Eigenschaften, vertraglich vorausgesetzten Verwendungen o.ä. dar
und sind als annähernd zu betrachten. Branchenübliche Abweichungen bleiben vorbehalten,
soweit es dem Besteller zumutbar ist, also wenn der Wert der Ware erhalten oder erhöht
wird.

(4) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist ORBITVU nach ihrer Wahl zur
Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien
Sache verpflichtet. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung ist ORBITVU
verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch
erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht
wurde. Im Falle der Rücksendung der Ware zum Zweck der Nacherfüllung ist der Kunde
verpflichtet die Verpackung auf eigene Kosten vorzunehmen und die Ware abholungsfähig
bereit zu halten.

(5) ORBITVU entscheidet nach ihrer Wahl, ob der Mangel in einer der folgenden Formen
behoben wird:
● Aus der Ferne (z.B. per E-Mail oder Telefon)
● Durch Anwendung der CRUs
● durch Service vor Ort

(6) Kundenseitig austauschbare Einheiten (CRUs) können nach der Zustimmung der
ORBITVU von dem Kunden selbst repariert werden. Zu den CRUs zählen z.B.
Antriebsmotoren, Netzteile oder Gehäuseteile. Zu diesem Zweck stellt ORBITVU dem
Kunden schriftliche Anweisungen oder online-Videos zur Verfügung.

(7) Wenn ORBITVU entscheidet, dass die Mangelbeseitigung vor Ort stattzufinden hat, so ist
der Kunde verpflichtet, das entsprechend geschulte Personal bereitzustellen sowie den
ungestörten Zugang zu dem Produkt, allen Zusatzteilen, Dokumentationen, Software oder
anderen notwendigen Einrichtungen und Anlagen zu gewährleisten.

(8) Bei berechtigtem Mängelanspruch wird die ORBITVU nach Erhalt des defekten Produkts/
Ersatzteils das defekte Produkt / Ersatzteil innerhalb von 10 Arbeitstagen reparieren oder
ersetzen. ORBITVU kann nach eigenem Ermessen das Ersatzteil bereits vor Erhalt des
defekten Produkts an den Kunden versenden. Dies enthebt den Kunden nicht seiner
Verpflichtung das defekte Produkt Orbitvu zurückzusenden.

(9) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt
oder Minderung zu verlangen.

(10) Die Gewährleistung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:


● bei Schäden, die durch Veränderung, Umbau oder Modifizierung des
Vertragsgegenstandes entstanden sind.
● wenn die Seriennummer von dem Vertragsgegenstand entfernt oder beschädigt
wurde.
● bei Schäden, die durch Reparaturen entstanden sind, die nicht von ORBITVU oder
deren Serviceleitung durchgeführt wurden.
● bei Schäden, die aus nicht sachgemäßem Gebrauch des Vertragsgegenstandes
resultieren.
● wenn bei Maschinenteilen, die dem Verschleiß im Wege der betriebsgewöhnlichen
Nutzung unterliegen, wie z.B. Reibräder, Acryl-pads, Hintergrund etc. der Mangel auf
einem normalen Verschleiß beruht.
● wenn der Vertragsgegenstand nicht der Gebrauchsanweisung und/oder nicht den
in der technischen Beschreibung vorgegebenen Parametern entsprechend verwendet
wurde.
● wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 8 Stunden pro Tag, 5 Tage pro
Woche überschritten wird.

(11) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche sowohl für Alphashot-Produkte als
auch für Shoedex/Imatik-Produkte beträgt 12 Monate. Bei Alphashot-Produkten wird
die Frist ab Gefahrenübergang und bei Shoedex/Imatik-Produkten ab dem Tag der
abgeschlossenen Installation berechnet. Die Gewährleistungsfrist gilt nicht bei
Verletzung von Leben, Körperoder Gesundheit, bei grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursachten Schäden sowie bei Arglist der ORBITVU.

§ 10 Gewährleistung/Haftung – Software

Hinsichtlich etwaiger Gewährleistungs-, Haftungs- und/oder Schadenersatzansprüche
in Bezug auf die Nutzung der Software von ORBITVU gelten die Regelungen in den
Softwarelizenzbedingungen von ORBITVU sowie gegebenenfalls weiterer
Software-Lizenzvereinbarungen

§ 11 Haftung und Schadensersatz

(1) ORBITVU haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ORBITVU und deren Vertretern
oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit ORBITVU keine vorsätzliche
Vertragsverletzungangelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2) ORBITVU haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine
wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche
Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren
Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.

(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.

(4) Für Datenverluste haftet ORBITVU, außer bei vorsätzlichem Handeln, nur wenn der
Käufer in regelmäßigen Abständen Systemprüfungen und Datensicherungen durchführt und
nur in dem Umfang, in dem die Daten in vertretbarem Umfang reproduzierbar sind.

(5) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung
ausgeschlossen. Insbesondere sind Ansprüche auf Ersatz von Schäden an der gelieferten
Ware, Folgeschäden, Mangelfolgeschäden z.B. Produktionsausfall, entgangener Gewinn
ausgeschlossen, soweit der ORBITVU nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen
sind oder keine Kardinalpflicht verletzt wurde. Der Ausschluss gilt auch für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger
Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß
§ 823 BGB.

(6) Der Käufer ist zum Ersatz der Mangelfeststellung- und/oder Mangelbeseitigungskosten
verpflichtet, wenn er erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der
Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel
vermutet hat, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.

§ 12 Rücktritt

(1) Zahlt der Kunde die erste Rate gemäß § 3 Abs. 2 oder 3 .für die bestellte Ware nicht ein,
so ist ORBITVU berechtigt, wahlweise auf die Zahlung der gesamten Kaufpreises und
dieAbnahme der Ware zu bestehen oder 10 % des Kaufpreises als pauschalisierten
Schaden- und Aufwendungsersatz zu verlangen.

(2) ORBITVU behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen,
wenn die Vertragsanlage durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist
und dieser seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt. Das Rücktrittsrecht besteht nur,
soweit die ORBITVU mit dem Lieferanten rechtzeitig ein sogenanntes kongruentes
Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) zur
Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen hat. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt
nur, wenn die ORBITVU das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Wird die
Ware nicht geliefert, wird die Verkäuferin den Kunden unverzüglich über diesen Umstand
informieren und eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten.

§13 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Lieferungen bleiben Eigentum der Orbitvu GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihm
gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Während des

Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im
gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der
Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das
Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt
hat.

(2) Von Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter,
die zum Verlust der Rechte des Verkäufers an den Lieferungen führen können, hat der
Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu informieren.

(3) Bei wesentlichen Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist
der Verkäufer zur Rücknahme der Lieferungen berechtigt. Der Käufer ist zur Herausgabe
verpflichtet. Die Rücknahme der Lieferungen, die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts
oder die Inbesitznahme der Lieferungen bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag, sofern der
Lieferer dies nicht ausdrücklich bestimmt.

(4) Für die Zeit der Nutzung der Kaufsache bis zur Rückübertragung des Eigentums an die
Orbitvu GmbH steht dieser ein Schadenersatz/Nutzungsentschädigung von 2.500,-€ netto je
Monat der Nutzung zu, entsprechend anteilig für nicht volle Monate der Nutzung.

§114 Referenznutzung

Soweit nichts anderes vereinbart wird, hat ORBITVU das Recht, den Namen und das Logo
des Kunden zu Werbezwecken für Online-Nutzung (z.B. auf eigener Internetseite) oder
Offline-Nutzung (z.B. auf Flyern, Broschüren, Plakaten, Schulungen) als Referenz zu
verwenden.

§ 15Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen
Rechts ist oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand und
Erfüllungsort Berlin, Deutschland. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem
Wohnsitz beziehungsweise Geschäftssitz zu verklagen.

(2) Allen Verträgen mit uns liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Abkommens über den Internationalen Warenkauf (CISG)
zugrunde, wobei sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
unabhängig davon stets auch auf zwingend anwendbares Recht des Staates berufen
können, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Die Vertragssprache ist Deutsch, soweit
nicht anders schriftlich vereinbart.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz
Erfüllungsort.

Stand: Juli 2023

Verbraucher- Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung/
Widerrufsfolgen/Widerrufsformular

Unser Angebot richtet sich nur an Unternehmer. Handeln Sie als Verbraucher im
Sinne des § 13 BGB steht Ihnen im Falle von Fernabsatzverträgen ein gesetzliches
Widerrufsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen zu, über welches wir zu
belehren haben:

Sie haben als Verbraucher das Recht, binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von
Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 (vierzehn) Tage ab dem Tag

a) des Vertragsschlusses. [bei einem Vertrag über die Lieferung von digitalen
Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden]; oder

b) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die
Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. [bei einem Kaufvertrag]; oder

c) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die
letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. [bei einem Vertrag über mehrere
Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat
und die getrennt geliefert werden]

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Orbitvu GmbH
Eiswerderstr. 20a
13585 Berlin
www.orbitvu.de
[email protected]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder
E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können
dafür das hier beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von
Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der
zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der
Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben),
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an
dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für
diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten
haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren
zurückgesandt haben, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 (vierzehn)
Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten,
an Orbitvu GmbH, Eiswerderstr. 20a, 13585 Berlin zurückzusenden oder zu
übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14
(vierzehn) Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung
der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 200,00 € geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser
Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und
Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Besondere Hinweise zum Widerruf:

  1. Wir bitten darum, die Ware mit der Originalverpackung und gegebenenfalls
    beigefügten Materialien an uns zurückzusenden.
  2. a) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von
    Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten
    Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind, sowie bei Fernabsatzverträgen über
    die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger
    geliefert werden, sofern Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Unternehmer
    mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und Sie ferner
    Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der
    Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.
    b) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen
    sobald die Dienstleistung vollständig erbracht worden ist, wenn der Unternehmer die
    Erbringung mit Ihrer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung und Kenntnisnahme,
    dass Sie ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den
    Unternehmer verlieren, begonnen hatte.
  3. Ergänzend gilt Folgendes: Erfolgt die Lieferung in ein Nicht-EU-Land, und Sie
    machen von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, so verpflichten Sie sich die
    entsprechenden Rücksendekosten zu tragen. Wir behalten uns das Recht vor, diese
    Kosten von dem zu erstattenden Kaufpreis abzuziehen.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und
senden Sie es zurück an:

Orbitvu GmbH
Eiswerderstr. 20a
13585 Berlin
[email protected]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf
der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum


(*) Unzutreffendes streichen

Jetzt Angebot anfragen!